Man findet uns in Mitte/Wedding/Moabit und demnächst auch in Tempelhof-Schöneberg. Nicht jede Kita ist gleich. Besonders im Hinblick auf Inklusion oder besondere Ansprüche oder andere wichtige zentrale oder periphere Gegebenheiten.
Kleiner Frosch
Lübercker Straße 32 - 10559 Berlin
Bereits seit über 25 Jahren besteht unsere Stammkita Kleiner Frosch, die viele Bewohner_Innen im Bezirk Moabit als Kinder und als Eltern kennen.
Auf über 300 sehr hellen Quadratmetern stellen wir 40 Plätze zur Verfügung. Hier haben wir unser pädagogisches Konzept und unsere Sprachkultur über Jahrzehnte im fachlichen Dialog entwickelt, hier können die Kinder und Eltern unsere Gärten mitgestalten und aktiv Naturerfahrungen machen.
Theobald Tiger
Perleberger Str. 39 - 10559 Berlin
Seit Oktober 2017 ist die jüngste Kita des TEVBB eröffnet. Bei Theobald Tiger – frei nach einem Pseudonym von Kurt Tucholsky – finden Kinder und Erzieher_innen auf 120 sehr hellen und freundlichen Quadratmetern ein ideales Umfeld. Theobald Tiger ist mit der Kita Kleiner Frosch durch einen Garten mit Rasen und Birke verbunden, ab Sommer 2017 haben wir hier zur Freude aller fast jeden Tag den Rasen und die Kinder gesprengt und ein Hochbeet eingerichtet.
Marlenchen
Kurfürstenstraße 32 - 12105 Berlin
Die TEVBB Soziale Dienste gGmbH hat im Oktober 2019 in der Kurfürstenstraße 32/33 in Tempelhof - Schöneberg auf 500 Quadratmetern in einem atmosphärischen Neubau der 70er eine neue Kita mit 60 Plätzen eröffnet.
Die Bauarbeiten haben im Februar 2019 begonnen, und konnten termingerecht beendet werden. Das Projekt wird begleitet von unserem erfahrenen Architekturbüro heinhaus + honnef und verfügt auf der Sonnenseite über einen großen Garten mit mehreren Ebenen, alten und jungen Pflanzen und die beliebten Spielmöglichkeiten im Matsch . Wir freuen uns über Anfragen von interessierten Eltern, für die wir eine Warteliste eingerichtet haben, die wir ständig aktualisieren.
Wir sind personell bis März 2021 gut ausgestattet, aber freuen uns über Bewerbungen von Erzieher_innen und von Quereinsteiger_innen, die perspektivisch in einem freundlichen Team mit tarifgerechter Bezahlung arbeiten wollen.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Kita Bewerbung unterliegt unserer Datenschutzverordnung und den Regelungen der Senatsverwaltung Berlin für Bildung, Jugend und Familie. Einem dementsprechenen Antrag kann bei der offiziellen Stelle nach §§ 22 bis 26 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG), Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) stattgegegeben werden.
Online Antragsformular der Berliner Senatsverwaltung
Bearbeitungszeit dort ca. 6 bis 8 Wochen
1. Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
2. Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
3. Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
4. Kindesalter
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
5. Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
6. Erforderliche Unterlagen
Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
Dieses Formular können Sie auch online ausfüllen.
Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht.
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind.
Ausweis-Dokument (Kopie) zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses.
Nachweis über Ihren Wohnsitz Personalausweis oder Melde-Bescheinigung.
Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) - bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter einem Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten
eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben
ein Elterngeldbescheid
eine Studienbescheinigung
eine Ausbildungsbescheinigung
eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit:
Zum Beispiel durch:
eine Gewerbeanmeldung
eine Bescheinigung des Finanzamts
eine Bescheinigung des Steuerberaters
ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
ein Praktikumsvertrag
ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld
Quelle: service.berlin.de